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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Mit Buchung der Hussen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
  2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (wie z.B. Kündigung) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail).
  3. Unsere Hussen werden gewaschen und gebügelt vermietet.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Beim zustande kommen eines Auftrags durch den Mieter, ist der Auftrag vom Mieter und Vermieter verbindlich.
  3. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Hussen werden ausschließlich gegen Vorauszahlung vermietet.
  2. Der Mietpreis wird fünf Tage vor Postversand, bei Abholung der Mietgegenstände oder bei Lieferung durch uns fällig.
  3. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Mietleistung. Wir sind in diesem Fall berechtigt die Auftragsdurchführung zu verweigern. Dem Vermieter steht in diesem Fall eine Stornogebühr gemäß Paragraph 8 Absatz 4.

§ 4 Mietkaution

  1. Für die Zeit der Vermietung der Hussen wird eine Mietkaution in Höhe von 20 % des Gesamtpreises, jedoch mindestens 100,- Euro erhoben.
  2. Die Mietkautionwird fünf Tage vor Postversand, bei Abholung der Mietgegenstände oder bei Lieferung durch uns, fällig.
  3. Nach Eingang und Begutachtung der Hussen wird die Mietkaution bei Mängelfreiheit auf das Bankkonto zurück überwiesen. Ist der Mietgegenstand beschädigt oder abhanden gekommen, verrechnen wir je nach Umfang der Beschädigung/Verlust mit der hinterlegten Kaution. Übertrifft der Umfang der Beschädigung/Verlust die Kaution, so ist die Differenz innerhalb 14 Tage zu begleichen.

§ 5 Mietdauer

  1. Die Hussen werden rechtzeitig ein bis zwei Tage vor Eventtermin dem Mieter zur Verfügung gestellt.
  2. Die Standardverleihdauer beträgt drei Tage ab Zugang der Hussen. Bei Versand zählt der Poststempel. Ab dem vierten Tag werden pro Tag 20 % des Gesamtpreises berechnet.

§ 6 Schäden oder Verlust an den Hussen

  1. Der Mieter hat uns unverzüglich jede Beschädigung oder Verlust der Hussen anzuzeigen. Des Weiteren hat uns der Mieter bei Erhalt der Ware auf evtl. Beschädigungen zu informieren. Sollten wir vor Eventbeginn nicht benachrichtigt werden, so akzeptiert der Mieter die Qualität der Ware und bestätigt die nicht beschädigte Ware. Beschädigungen nach dem Event werden vom Mieter getragen.
  2. Der Mieter hat die Gegenstände gegen sachfremden Zugriff Dritter unbedingt zu schützen. Der Mieter trägt das Risiko im Gesamten und haftet somit für die entstandenen Kosten. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Mietpreis zu leisten und erfolgt durch Rechnungsstellung. Der Schadensersatz wird wie folgt berechnet: Beschädigung, Brandflecken oder Sonstiges die nicht dem Ursprungsmietgegenstand entsprechen und nicht entfernt werden können sowie Hussen die abhanden gekommen sind, berechnen wir pro Stuhl-, Tisch- und Stehtischhussen mit je 30,- Euro und Schleifen mit 2,- Euro.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, alleine entscheiden zu können, ob Mietgegenstände reparierbar sind oder nicht. Reparaturen von kleinen Beschädigungen, die für das Auge kaum ersichtlich sind, werden von uns übernommen.

§ 7 Versandkosten

  1. Innerhalb des Stadtkerns sowie in den sieben Stadtteilen von Ludwigsburg (Eglosheim, Grünbühl, Hoheneck, Pflugfelden, Neckarweihingen, Oßweil und Poppenweiler) fallen keine Versandkosten an.
  2. Außerhalb dieser Stadteile trägt der Mieter die Versandkosten.
  3. Ein Versand erfolgt nur bei vollständigem Zahlungseingang.
  4. Versandkosten werden nach Anfrage kalkuliert.
  5. Wir behalten uns das Recht vor, die Logistik frei auszuwählen.
  6. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Kommt es durch unfreie Rücksendung zu Verzug der drei Miettage, so werden dem Mieter ab dem vierten Tag der Verleihdauer pro Tag 20 % des Gesamtpreises berechnet. Es zählt der Poststempel.
  7. Die Rückführung der Ware erfolgt entweder durch Abholung oder bei nicht berechneten Versandkosten wird die Ware vom Mieter wieder zurückgebracht.

§ 8 Rücktritt

  1. Der Mieter kann jederzeit vor Eventtermin vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
  2. Bei Rücktritt verlieren wir den Zahlungsanspruch. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit des jeweiligen Mietpreises verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes zum Eventtermin in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalisiert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen sind dabei berücksichtigt.
  3. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der von Einzelfall anzuwendenden Pauschalen ausgewiesenen Kosten.
  4. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei Stornierungen:

- bei mehr als 30 Tage vor Eventtermin 0 % des Mietpreises

- innerhalb der letzten 30 Tage vor Eventtermin 50 % des Mietpreises

- innerhalb der letzten 14 Tage vor Eventtermin 70 % des Mietpreises

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
  2. Das Recht, gegen Ansprüche von uns aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurde.
  3. Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.

 

Stand 01. Mai 2014